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AGB

§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen – im folgenden „AGB“ genannt – der Agentur projektraum messe & promotion gmbh, Unterrather Straße 125 in 40468 Düsseldorf – im folgenden „Agentur“ genannt – gelten für Dienstleistungen der Agentur in den Bereichen Messe, Event und Promotion. Die Agentur vermittelt an ihre Auftraggeber selbständig gewerbetreibende Messehostessen/ Messehosts/Promotoren/Service-Personal/Models etc. – im Folgenden „Hostessen/Hosts“ genannt – im Rahmen einzelner Verträge.

§ 2. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber beauftragt die Agentur für die Präsentation des Auftraggeberunternehmes im Rahmen von Messeauftritten, Eventveranstaltungen und Promotion, für einen bestimmten Zeitraum, selbständig gewerbetreibende Hostessen/Hosts zur Verfügung zu stellen, die die in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Tätigkeiten ausführen.

(2) Sofern der Auftraggeber bestimmte Erfahrungen und Qualifikationen des jeweiligen Hostessen/Hosts wünscht, wird die Agentur den Auftraggeber vor Auswahl des Personals deren SedCards zur Verfügung stellen und sodann den Anforderungen des Auftraggebers nach Möglichkeit entsprechen.

(3) Die Agentur unterrichtet die Hostessen/ Hosts über die für die Auftragsdurchführung notwendigen grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Eine weitergehende Weisungsbefugnis der Agentur besteht im Rahmen der Auftragsdurchführung nicht.

(4) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Angaben auf den SedCards von den jeweiligen Hostessen/Hosts stammen und auf deren persönlicher Selbsteinschätzung beruhen. Die Agentur kann insoweit keine Gewähr übernehmen.

(5) Legt der Auftraggeber besonderen Wert auf bestimmte Fähigkeiten oder Qualifikationen der Hostessen/ Hosts, kann ein Casting durchgeführt werden, deren Kostentragung dem Auftraggeber obliegt.

§ 3. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung

(1) Auf Anfrage des Auftraggebers übersendet die Agentur ein freibleibendes Angebot. Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn vom Auftraggeber ein schriftlicher Auftrag erteilt wird.

(2) Der Auftrag ist für die im Vertrag festgelegte Einsatzdauer befristet. Die Einsatzzeiten werden im Auftrag festgehalten. Bei einer Arbeitszeit von neun Stunden haben die jeweiligen Hostessen/Hosts einen Pausenanspruch von 60 Minuten.

(3) Soweit sich während des Einsatzes der Models/Hostessen/Promotoren herausstellen sollte, dass weitere, ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen erforderlich werden, ist dies mit der Agentur schriftlich zu vereinbaren. Die Models/Hostessen/Promotoren sind nicht dazu bevollmächtigt, Verträge im Namen der Agentur abzuschließen, zu erweitern, inhaltlich zu ändern oder sonst wie im Namen der Agentur zu handeln.

(4) Verträge kommen ausdrücklich nur zwischen dem Auftraggeber und der Agentur zu stande; nicht zwischen dem Auftraggeber und den Models/Hostessen/Promotoren.

(5) Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

(6) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(7) Bei Kündigung nach Vertragsunterschrift und vor Einsatzbeginn ist die Agentur berechtigt dem Auftraggeber 50 % des stornierten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Eine Kündigung bzw. Stornierung nach Einsatzbeginn ist für beide Parteien ausgeschlossen.

§ 4. Stornierung

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis vier Wochen vor Einsatzbeginn kostenfrei zurückzutreten.

(2) Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Auftraggeber folgende Prozentsätze von der ursprünglich vereinbarten Angebotssumme als Stornogebühr: a) zwei Wochen vor Einsatzbeginn 50 %, b) zwei Wochen bis drei Tage vor Einsatzbeginn 75 %, c) ab drei Tagen vor Einsatzbeginn bzw. während der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme.

§ 5. Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 % der Auftragssumme spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig und an die Agentur zu zahlen. Der Restzahlungsbetrag inklusive der ggf. angefallenen Überstundenvergütung wird mit dem Eingang der Endrechnung fällig.

(2) Die Rechnungen sind nach Rechnungsdatum, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet die Agentur Mahnkosten in Höhe von 5 %, wobei die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.

(3) Bei Kunden mit Sitz im Ausland erheben wir eine Anzahlung des kalkulierten Bruttobetrages per Vorkasse bis spätestens 10 Tage vor Aktionsbeginn durch Überweisung auf unser Bankkonto.

(4) Falls bis zum Einsatzbeginn kein Geldeingang verbucht worden ist, behält sich die Agentur vor, den Auftrag als storniert zu betrachten (siehe § 4).

(5) Alle Zahlungen haben ohne Abzüge ausschließlich auf das Konto der Agentur zu erfolgen. Die Hostessen/Hosts sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.

§ 6. Haftung

(1) Bei Nichterbringung des Auftrags durch die Agentur oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höhere Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Auftrag. Die Agentur wird die Hinderung dem Auftraggeber unverzüglich per Fax, E-Mail oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).

(2) Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von der Agentur trägt der Kunde. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Für durch eventuell nicht ordnungsgemäße Anmeldung/Genehmigung vor Ort entstandene Schäden oder solche, die durch Material entstehen, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdische Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Eine Beauftragung zur Erledigung von Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung, Verwaltung oder Transport von Geld, Wertsachen, Wertpapieren, sowie die Erledigung von Arbeiten beim Zahlungsverkehr, ist ausgeschlossen.

§ 7. Abwerbeverbot

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, kein direktes Vertragsverhältnis mit den Models/Hostessen/Promotoren, welche durch die Agentur vermittelt werden, einzugehen. Die Models/Hostessen/Promotoren dürfen ausdrücklich nicht abgeworben werden, nicht aushilfsweise oder fest angestellt oder an Dritte vermittelt werden. (2) Dies gilt auch nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber für einen Zeitraum von weiteren 24 Monaten. (3) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 3.000,00 € pro Zuwiderhandlung und Person als Schadensersatz an die Agentur zu zahlen.

§ 8. Dokumentation, Referenzen

(1) Die Agentur ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technischen Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verwenden sofern der jeweilige Auftragsgeber dem schriftlich zugestimmt und somit Bild- und Tonaufnahmen der Agentur von dessen Messestand genehmigt hat.

(2) Die Agentur ist berechtigt, den Firmennamen des Auftraggebers bzw. bei Agenturen (z.B. Werbe/Event/PR/Marketing-Agenturen usw.) auch den Firmennamen ihrer Kunden, sowie ihre Marken bzw. Marken des Kunden, sofern diese Gegenstand der Dienstleitung sind, für Eigenwerbung zu nennen (Referenzen). Der Auftraggeber versichert das Einverständnis seiner Kunden hiermit.

§ 9. Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Düsseldorf.

§ 10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Auftragserteilung unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 01.01.2013